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18.01.2012


Info für Arztpraxen - Förderzuschüsse für Praxisberatungen werden auch 2012 weiter fortgesetzt

Hof/Selbitz – Das Unternehmen Katja-Saalfrank-Praxismanagement in Selbitz gibt Auskunft über mögliche Förderzuschüsse für Arztpraxen, die externe Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen. Die neue Richtlinie hierzu ist seit dem 01. Januar 2012 in Kraft getreten und bleibt nahezu im gleichen Umfang wie bisher aufrecht erhalten und kann demnach den Praxisinhabern bis zu 6.000 Euro einbringen.

Hintergrund: Um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie freier Berufe zu verbessern und die Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu erleichtern, erhalten Ärzte für eine Praxisberatung Fördermittel vom Staat. Den Zuschuss, den Praxisinhaber bis drei Monate nach Abschluss einer Beratung beantragen können, stammt teilweise aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), zum Teil werden die Beratungen auch vom Bund finanziert.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Fördergeldern: Die Anforderung für die Beantragung der Fördergelder sind nicht zu schwer zu erfüllen: Die Arztpraxis besteht schon seit einem Jahr, es werden weniger als 50 Millionen Euro Umsatz im Jahr erwirtschaftet oder es sind weniger als 250 Mitarbeiter in der Praxis beschäftigt.

Welche Beratungsleistungen können gefördert werden? Die Fördermaßnahmen können für allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beantragt werden. Zu den allgemeinen Beratungen zählen auch Beratungsleistungen zum Thema Qualitätsmanagement. Weiterhin werden spezielle Beratungen beispielsweise in den Bereichen Fachkräftegewinnung und –sicherung, Compliance, Unternehmensübergabe, Kooperationsberatungen zur zwischenzeitlichen Zusammenarbeit, um Unternehmen in die Lage zu versetzen, ihre Innovationskraft und Leistung zu steigern, bezuschusst. Beratungen im Bereich des Umwelt- und Arbeitsschutzes werden ebenfalls gefördert sowie besondere Beratungen. Hierzu gehören beispielsweise Beratungen für Praxen die von Praxisinhaberinnen geführt werden.

Beratung: Wenn ein Berater für die Arztpraxis beauftragt wird, sollte im Vorfeld klargestellt sein, dass dieser selbständig tätig ist und mehr als 50 Prozent seines Umsatzes mit Unternehmens-/Praxisberatung erzielt. Daneben muss die unternehmensberatende Tätigkeit nachgewiesen werden können, beispielsweise anhand von Lebenslauf, beruflichem Werdegang und Gewerbeanmeldung.

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